Kurse

Das Heilpraktikergesetz ermöglicht auch die eingeschränkte Therapieerlaubnis speziell für Psychotherapie. In einer  Überprüfung beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes (1.Wohnsitz) wird festgestellt, ob die Bewerberin/der Bewerber entsprechend den Anforderungen des Heilpraktikergesetzes und den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes  § 8.2 die Fähigkeit besitzt, den Beruf als Heilpraktiker/in für Psychotherapie  auszuüben.

Nach erfolgreicher Überprüfung kann der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin, eingeschränkt für Psychotherapie eine psychotherapeutische Praxis eröffnen und Patienten, speziell mit psychogenen (z.B. neurotischen und reaktiven) Störungen, behandeln. Alse Behandlungsmethoden sind nur psychotherapeutische Methoden zugelassen.

Allerdings gibt es eine spezielle Sonderregelung: Dem Heilpraktiker Psychotherapie ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt (Hessen) auch die Therapie mit homöopathischen Mitteln erlaubt, wenn diese homöopathische Behandlung ausschließlich eine psychische Erkrankung, z.B. psychogene Depression, Trauerreaktionen, psychogene Angst, Anpassungsstörung als Indikation hat.

Aktuelles Kursangebot für Heilpraktiker Psychotherapie:

2- Tages Weiterbildung in Homöopathie zur Behandlung psychogener Störungen. Ziel der Weiterbildung ist, bei akuten psychischen Störungen, zusätzlich zu der psychotherapeutischen Vorgehensweise, auch unterstützende homöopathische Therapie einzusetzen.

Seminarort: Oberursel, Parkhotel am Taunus.

Seminarpreis: 200 € je Seminartag

Seminartermine 2010: Samstag, der 15.5.2010 und Samstag, der 19.06.2010 jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr

Anmeldung: Weiterbildung Homöopathie für Heilpraktiker Psychotherapie

Seminarleitung: Dr. med. Gabriele Tille (Fachärztin für Allgemeinmedizin und Homöopathie)